W3-Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht sowie möglichst ein weiteres Fach
Die Personalpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg orientiert sich an den Prinzipien der Gleichstellung und Vielfalt. Die Universität bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist eine
Die Stelle eignet sich insbesondere auch für hochqualifizierte Bewerber*innen, die bisher noch keine W 3-Professur innehaben.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll das Strafrecht und Strafprozessrecht in Forschung und Lehre vertreten sowie möglichst durch ein weiteres Fach das spezifische Profil der Fakultät in den Bereichen internationale Dimensionen des Rechts, Grundlagen (Kriminologie, Rechtsphilosophie oder -theorie, Rechtsgeschichte), Wirtschaft und Recht oder Recht der Informationsgesellschaft ergänzen. Eine Zusammenarbeit mit dem Center for Security and Society der Albert-Ludwigs-Universität ist erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine herausragende Promotion. Über die Promotion hinausgehende wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel durch eine Habilitation nachgewiesen werden, werden erwartet (§ 47 Landeshochschulgesetz (LHG)).
Folgende Bewerbungsunterlagen werden erbeten:
- Lebenslauf
- Zeugnisse und Urkunden
- Vollständiges Schriften- und Vortragsverzeichnis unter Nennung der fünf wichtigsten Publikation
- Übersicht über die Lehrtätigkeit
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
79085 Freiburg i. Br.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
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