Akademische*n Rätin*Rat auf Zeit (w/m/d).
Die Personalpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg orientiert sich an den Prinzipien der Gleichstellung und Vielfalt. Die Universität bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
Der Professur für Machine Learning am Institut für Informatik sucht eine*n
Schwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle ist die Erforschung von Methoden des automatischen Algorithmendesigns zur Optimierung der empirischen Performanz von Algorithmen für schwere kombinatorische Probleme und von Algorithmen für maschinelles Lernen.
Forschungsschwerpunkte sind hierbei Methoden aus der Algorithmen-Konfiguration zur automatischen Parameteroptimierung beliebiger Algorithmen. Kenntnisse in den Methodik-Bereichen Bayesian Optimization, empirische Performanzmodelle, (Gaussian Processes, Random Forest, Deep Neural Networks), Racing-Algorithmen, als auch in den Anwendungsdomänen (Algorithmen für kombinatorische Probleme oder Maschinelles Lernen) sind hierfür wünschenswert.
Weitere Forschungsschwerpunkte bilden die Algorithmenselektion zur automatischen Vorhersage performanter Algorithmen für eine gegebene Probleminstanz, Per-Instanz Algorithmen-Konfiguration, automatische Konstruktion von parallelen Algorithmen und Analyse von Parameterwichtigkeit.
Der*die Bewerber*in sollte Erfahrung in einem oder mehreren der genannten Forschungsbereiche haben und Publikationen dazu vorweisen können. Erwartet wird neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine qualifizierte Promotion auf dem Gebiet der Informatik, der künstlichen Intelligenz, oder ähnlichen Gebieten. Die Möglichkeit der Weiterqualifikation ist gegeben. Die Lehrverpflichtung beträgt 4 LVS.
Die Stelle ist bis zum 30.11.2023 befristet. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 3 Jahre. Die Vergütung erfolgt nach A 13.
Mit hausinternen Bewerbungen ist zu rechnen.
Institut für Informatik
Professur für Maschinelles Lernen
Georges-Köhler-Allee 74
79110 Freiburg
oder
E-Mail: bambey@informatik.uni-freiburg.de
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
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